Batteriegesetz
Hinweise zur Entsorgung von Batterien – Ihr und unser Beitrag zum Umweltschutz
Die Entsorgung von Batterien und Akkus darf gemäß dem Batteriegesetz (BattG) nicht über den Hausmüll erfolgen, sondern nur über die dafür vorgesehenen Sammelstellen.
Bitte nutzen Sie diese Sammelstellen.
Symbol für erforderliches getrenntes Entsorgen Batterien und Akkus, die wie beschrieben gesondert entsorgt werden müssen, sind mit folgendem Symbol gekennzeichnet:
Sofern die Batterien/Akkus mit folgenden Symbolen gekennzeichnet sind, so bedeutet das, dass sie Schwermetall wie folgt beinhalten:
Cd = Cadmium
Hg = Quecksilber
Pb = Blei
Dadurch, dass Sie mit der Entsorgung Ihrer Batterien und Akkus über die o.g. Sammelstellen, die Sie z.B. in Ihrem Einkaufsmarkt finden, Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen, leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Entlastung unserer Umwelt.
Welche Pflichten hat der Versandhandel?
Wie jeder Händler oder Vertreiber hat auch der Versandhandel hat eine Rücknahme- und eine Hinweispflicht.
Wer Batterien im Versandhandel an den Endnutzer abgibt, hat die folgenden Hinweise in den von ihm verwendeten Darstellungsmedien zu geben oder sie der Warensendung schriftlich beizufügen:
-dass Batterien nach Gebrauch an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden können,
-dass der Endnutzer zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet ist und
-welche Bedeutung das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne hat.
Außerdem ist der Versandhandel verpflichtet, Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückzunehmen. Als Verkaufsstelle gilt hierbei das Versandlager.
Vielen Dank!